Architektenrecht
Wir beraten sowohl Architekten und Ingenieure als auch Bauherren in allen Honorar- und Haftungsfragen und vertreten diese bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Hierzu gehört unter anderem die Geltendmachung bzw. Abwehr von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen wegen Planungs- und Bauüberwachungsfehler. Wir vertreten unsere Mandanten auch in selbständigen Beweisverfahren und den anschließenden Klageverfahren. Hierbei achten wir auch auf die Sicherung möglicher (Regress-)Ansprüche aus einem Gesamtschuldverhältnis mit anderen Baubeteiligten.
Weiterhin unterstützen wir unsere Mandanten bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Honoraransprüche. Darüber hinaus gestalten wir nach Bedarf individuelle Architekten- und Ingenieurverträge.
Ihr Ansprechpartner, Herr Rechtsanwalt Thomas Schepperle ist FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT. Er ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des privaten Baurechts einschließlich der VOB/B, des Vergaberechts (VOB/A, VOL/A, VOF) sowie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) tätig.