Baurecht

Baurecht

Wir sind ihr Partner im Baurecht. Beraten und vertreten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer in allen baurechtlichen Fragestellungen.

Wir prüfen Bauwerkverträge über die Errichtung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Architektenverträge sowie Verträge über die Ausführung von Arbeiten an Gebäuden.

Gerät ein Bauvorhaben in die Krise, verhelfen wir Ihnen zu einer zügigen Fertigstellung bzw. zur Abnahme der Arbeiten. Sind Sie Auftraggeber eines Bauvorhabens, setzen wir Ihre berechtigten Gewährleistungsansprüche durch. Sind Sie Bauunternehmer, verhelfen wir Ihnen zu Ihrer Vergütung, wenn diese unberechtigt verweigert wird.

Unsere Kompetenz im Baurecht gründet sich auf eine über 35-jährige Erfahrung. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit im Baurecht der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Thomas Schepperle FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT und in den speziellen Rechtsgebieten des öffentlichen und privaten Baurechts, des Werkvertragsrechts, der VOB, des Vergaberechtes und des gesamten Immobilienrechts umfassend ausgebildet und zudem mit den baubetrieblichen Abläufen bestens vertraut. 

Die komplexen Bauabläufe und Fragestellungen großer Bauvorhaben erfordern exzellente Fachkenntnisse im Bauvertragsrecht und ebenso Grundkenntnisse in Bautechnik in Bauabwicklung. Eine kontinuierliche Weiterbildung ist selbstverständlich. 

Individuelle Vertragsgestaltung, baubegleitende juristische Beratung der Baustelle und jahrzehntelange Erfahrung im gerichtlichen Bauprozess sind unser Beitrag zur optimierten Abwicklung Ihres Bauvorhabens.

Ein guter Bau braucht Regeln

Ganz gleich, ob es um den Erwerb einer Eigentumswohnung, eines schlüsselfertigen Hauses von einem Bauträger, die Verwirklichung individueller Vorstellungen mit einem Architekten und einzelner Bauunternehmer geht, braucht es Regeln. Es muss geregelt werden, wie und in welchem Umfang die Bauleistungen zu erbringen sind und was diese kosten.

Vertretung durch uns

Eine Vertretung durch uns in einer baurechtlichen Angelegenheit wird nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Die Höhe der Vergütung hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab. Eine pauschale Aussage ist daher leider nicht möglich. Bitte fragen Sie uns im Einzelfall nach den voraussichtlichen Kosten.

Im Rahmen der Beratung und Vertretung beurteilen wir gemeinsam mit Ihnen sorgfältig die Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Vertretung bzw. eines Rechtsstreits. Nur dann, wenn diese erfolgsversprechend erscheinen, werden wir Ihnen empfehlen, eine Auseinandersetzung bzw. einen Rechtsstreit zu führen.