Maklerrecht
Gerade weil es bei Immobiliengeschäften um hohe Summen geht, kann es schnell zu Interessenkonflikten kommen. Sowohl für Makler, als auch für Eigentümer und Käufer ist rechtliche Klarheit über Rechte und Pflichten unerlässlich.
Im Prinzip geht es immer um den Provisionsanspruch des Maklers. Hier ist zu klären, ob ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist. Wenn ja, mit welchem Inhalt.
Anschließend stellt sich die Frage, für wen der Makler überhaupt tätig war oder tätig werden durfte (Käufer und/oder Verkäufer). Häufig drehen sich Fragen um die vertragliche Ausgestaltung von Maklerverträgen und den Rechten und Pflichten des Maklers, sowie deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. In letzter Konsequenz geht es für Makler und Kunden dann darum, ob Provisionsansprüche gerichtlich durchgesetzt bzw. auf Seiten der Kunden mit hinreichenden Erfolgsaussichten abgelehnt werden können.
Herr Rechtsanwalt Thomas Schepperle ist auch hier ihr Ansprechpartner.
Seine Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Gebiete im Maklerrecht:
- Maklervertrag
- Alleinauftrag
- Entstehung und Verwirkung eines Provisionsanspruchs
- Provision bei Anfechtung / Rücktritt
- Doppeltätigkeit des Maklers
- Umfang der Vermittlungstätigkeit
- Verwalter als Makler
- Hinweis- und Prüfungspflicht des Maklers