Fahrerlaubnisrecht
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann bei Unfällen, aber auch unter anderen Voraussetzungen drohen, Beispielsweise wenn Sie sich aufgrund mehrerer Ordnungswidrigkeiten bestimmten Punktegrenzen im Flensburger Verkehrszentralregister nähern oder wenn Ihnen - infolge einer Fehleinschätzung im Straßenverkehr, beispielsweise über eine mögliche Unfallbeteiligung oder über die Menge konsumierter alkoholischer Getränke - ein strafrechtlicher Schuldvorwurf gemacht wird.
Sie sollten bei einer drohenden Fahrerlaubnisentziehung möglichst sofort zu Ihrem Rechtsanwalt gehen, in einigen Fällen kann der Entzug der Fahrerlaubnis abgewendet werden.
Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden sein und eine Sperrfrist verhängt worden sein, kann Ihr Anwalt Sie darüber informieren, ob es in Ihrem Fall eine Möglichkeit der Sperrfristverkürzung gibt, damit Sie Ihren Führerschein früher zurückerhalten.
Aber auch der Ablauf der Sperrfrist ist keine Garantie dafür, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis schnell - oder sogar überhaupt - wieder erhalten.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten erfahren Sie auch von Ihrem Anwalt. Er kann Ihnen auch dabei helfen, sich vorzubereiten um die Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere auch in den Fällen, in denen eine "Medizinisch-Psychologische-Untersuchung", der sogenannte "Idiotentest" bevorsteht.
Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis nicht entzogen worden sein, Ihnen aber eine Teilnahme an einer MPU abgefordert werden, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlichen Rat einholen, denn nicht jede diesbezügliche Aufforderung einer Verwaltungsbehörde ist rechtmäßig.