Mietrecht

Mietrecht

Wir unterstützen und vertreten Sie außergerichtlich und auch vor Gericht im Miet- und Pachtrecht.

Wir vertreten Sie in Ihren mietrechtlichen Angelegenheiten, ganz gleich ob Sie Mieter oder Vermieter sind.

Das Mietrecht umfasst Regelungen zu den Rechtsbeziehungen zwischen Vermietern und Mietern. 

Der wesentlichste Aspekt des Mietrechtes ist die Wohnraummiete. Die Regelungen hierzu wurden erst 2013 massiv vom Gesetzgeber überarbeitet und reformiert. Eigenbedarf, Kündigung, Mietrückstände, Mängel an der Mietsache, Mietminderung, Schönheitsreparaturen und Renovierung sind typische mietrechtliche Probleme.

Die Ausgestaltung ihrer Mietverträge im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten zu Ihren Gunsten übernehmen wir gerne für Sie. Oft wird bereits durch eine gute Vertragsgestaltung späterer Streit vermieden. Im Mietprozess betreiben wir effektive Rechtsdurchsetzung - bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer unverbindlichen Anfrage.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Gebiete im Mietrecht:

  • Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
  • Durchsetzung von Folgeansprüchen (Mietrückstände, Schönheitsreparaturen, Schadensersatzansprüche, Räumungsklage, Räumungsschutz usw.)
  • Gewerberaummiet- und Pachtrecht
  • Ausgestaltung von Miet- und Pachtverträgen
  • Mieterhöhung
  • Nebenkostenabrechnungen