Unfallversicherung

Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung leistet in der Regel Zahlungen, wenn das versicherte Gebäude zerstört oder beschädigt wird durch  

  • Brand
  • Rohrbruch
  • Sturm

Wohngebäudeversicherungen beinhalten damit neben der klassischen Feuerversicherung einen weitergehenden Versicherungsschutz.  

Mindestens genauso wichtig wie die Risiken, die versichert sind, sind die Risiken, die nicht mitversichert sind. In den Versicherungsbedingungen befinden sich zahlreiche Bestimmungen, die vorsehen, dass die Versicherung in bestimmten Fällen keine Leistungen erbringen muss, obwohl ein Schaden eingetreten ist. Bei Abschluss des Versicherungsvertrag bleiben diese Risikoausschlüsse oft unberücksichtigt, da der Versicherungsagent auf Schwachstellen im Versicherungsschutz selbst nicht hinweist.

Dies ist für den Versicherungsnehmer besonders ärgerlich, da er keine Leistungen erhält, obwohl das Risiko gegen das er sich versichert hat, tatsächlich eingetreten ist und auch ein Schaden eingetreten ist. 

Eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage ist im Einzelfall erforderlich, die man einem Experten überlassen sollte.

Was ist zu tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?  

Wenn die Versicherung nach dem Versicherungsfall (Hausbrand, Sturmschaden usw.) die Zahlung verweigert, sollte man sich die Begründung der Versicherung ganz genau anschauen. Oft sind die Begründungen fehlerhaft und deckt sich nicht mit der Sachlage, so dass sie einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.  

Eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage ist im Einzelfall erforderlich, die man einem Experten überlassen sollte. Herr Rechtsanwalt Gerhard Peltzer ist FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT. Bei Bedarf wird her Herr Rechtsanwalt Michael Beuther als Spezialist für Immobiliensachen hinzugezogen.