Bankrecht/Immobilienfinanzierung
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit auf diesem Gebiet sind Fälle von Finanzierungsgeschäften für Immobilien und Immobilienfonds.
Immobilienfinanzierungen
Häufig führt eine Falschberatung über die Finanzierung oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zur Rückabwicklung des Vertrages.
Notleidende Kredite
Kredite gelten als notleidend, wenn ein Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen vorliegt, oder Gründe vorliegen, die eine Nichtzahlung befürchten lassen. Die Banken haben hier die Möglichkeit, den Kredit zu kündigen und über eine Verwertung der Sicherheiten ihre Forderung zu realisieren, oder mit dem Kunden eine tragfähige Sanierung zu erarbeiten. Hier setzen wir an und erarbeiten für Banken und auch für private Immobilieneigentümer ein gemeinsames Sanierungskonzept das durch Umstrukturierung entweder die Fortführung der Immobilie erlaubt, oder den (teilweisen) freihändigen Verkauf einer Immobilie zu marktüblichen Konditionen.
Hierfür haben wir hervorragende Kontakte zu Projektentwicklern, Architekten, Maklern, Notaren und Steuerberatern
Zu unserem Leistungsspektrum gehören folgende Bereiche:
- Kreditvertragsrecht (Firmenkredite, Immobilienkredite, Bauträgerkredite)
- Finanzierung (Darlehen, Leasing, Factoring)
- Vorfälligkeitsentschädigungen
- Bearbeitungsgebühren im Rahmen von Kreditverträgen
- Kreditsicherungsrecht (AGB-, SCHUFA/Scoring)
- Sicherheitenmanagement
- Vermögensverwaltung
- Immobilienfonds
Wir vertreten Sie selbstverständlich deutschlandweit außergerichtlich und gerichtlich. Eine räumliche Distanz zwischen unseren Mandanten und uns ist kein Hindernis. Dank moderner Kommunikationsmittel via E-Mail, Fax oder auch gerne im persönlichen Telefonat lässt sich dies leicht regeln.