Wohneigentumsrecht

Wohnungseigentums (WEG-) recht

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt bedenkt meist nicht, dass er neben dem Sondereigentum an der Wohnung auch Miteigentum am gesamten Gebäude erwirbt.

Gerade das Miteigentum kann zu Problemen führen, da es viele Beteiligte gibt. Die Interessen der Eigentümer, oder der im Haus wohnenden Mieter müssen in Einklang gebracht werden.

Zu denken ist an die Abgrenzung und den Gebrauch von Sonder- und Gemeinschaftseigentum und von bestimmten Sondernutzungsrechten.

Probleme kann es mit der Aufteilung der Renovierungskosten geben oder bei gewissen Nutzungsbeschränkungen bzw. der Einschränkung baulicher Veränderungen an und in der eigenen Wohnung.

Beispiel: Darf ich die Fenster vergrößern, Wasserzähler installieren oder eine Markise am Balkon anbringen?

Streitpunkte ergeben sich oftmals auch bei der Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung oder bei den Rechten und Pflichten des Wohnungsverwalters. Aber auch das gerichtliche Verfahren weist im Wohnungseigentumsrecht einige Besonderheiten auf. Falls Sie Fragen in diesen Bereichen haben sollten, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir helfen Ihnen bei Schwierigkeiten im Bereich des Wohnungseigentumsrechts.

Wir prüfen für Sie Eigentümerbeschlüsse und Wohngeldabrechnungen und setzen Ihre Rechte aus Gemeinschafts- und Teilungsordnung durch.

Eine kompetente Vertretung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist einem Anwalt nur möglich, der sich täglich mit diesem Rechtsgebiet befasst und ständig über die neuesten Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen informiert ist.

Herr Rechtsanwalt Thomas Schepperle ist ihr Ansprechpartner für das Wohnungseigentumsrecht.