Was kostet die Tätigkeit des Rechtsanwaltes?
Die Gebühren des Rechtsanwaltes für die außergerichtliche Vertretung und für die gerichtliche Tätigkeit sind in einem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren nach dem RVG hängen meist vom Gegenstands- oder Streitwert ab.
Für die außergerichtliche Tätigkeit kann auch eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschale vereinbart werden.
Wir sagen Ihnen gerne, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall rechnen müssen. Wenn Sie in einem Prozess vollständig gewinnen, hat in der Regel die Gegenseite Ihre Rechtsanwaltskosten zu tragen.
Wir sind bundesweit an allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.
Wie können uns Sie ein Mandat erteilen?
Gerne können Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren, für den Sie Ihre Unterlagen mitbringen.
Eine andere Möglichkeit besteht online mit uns in Kontakt zu treten.
Sie können uns den Mandatsaufnahmebogen und Vollmacht herunterladen und die ausgefüllten Formulare per E-Mail, Fax oder per Post an uns senden.
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Auch außerhalb dieser Zeiten sind Besprechungstermine möglich.