Unfallregulierung
Als schuldlos Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt zur der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers ist verpflichtet die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
Diese und weitere Fragestellungen erörtern wir im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen.
Wir klären mit Ihnen dann folgende Fragen:
- Wie sieht die Verschuldens- und Haftungsfrage aus?
- Welche Versicherung ist für das Fahrzeug des Schädigers zuständig?
- Muss ein Gutachter beauftragt werden?
- Ist die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll?
- Besteht die Möglichkeit das Fahrzeug trotz „Totalschaden" dennoch reparieren zu lassen?
- Welche weiteren Schadenspositionen werden erstattet?
Rufen Sie uns einfach an.
Ihr Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Gerhard Peltzer ist FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT.