Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht berührt alle Beteiligten in einem überaus sensiblen Lebensbereich. Manchmal ist es deshalb für den Betroffenen nicht ganz leicht sich mit diesen Rechtsangelegenheiten zu befassen, denn hier geht es um Fragen der Ehescheidung, des Sorgerechts, des Unterhalts und um Vermögensauseinandersetzungen. Um jedoch seine Ansprüche erkennen und auch durchsetzen zu können, sollte man auf eine juristische Beratung und Vertretung nicht verzichten. Wir unterstützen sie hier gerne.

Vorrangiges Ziel ist es, eine möglichst kurzfristige einvernehmliche Gesamtregelung herbeizuführen; dies immer unter besonderer Berücksichtigung der Belange der durch das Auseinanderbrechen der Familien in besonderer Weise betroffenen Kinder. Gelingt dies nicht, vertreten wir die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten mit allem Nachdruck vor den Familiengerichten, erforderlichenfalls durch die Instanzen. Egal, ob es sich um Trennungsauseinandersetzung oder die Berücksichtigung des Kindeswohls bei Fragen des Umgangsrechts, des Sorgerechts etc. handelt. 

Wie letztendlich die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden ist, d. h. insbesondere wie sich das für die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle maßgebende Einkommen errechnet, ergibt sich aus den sogenannten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte (OLG), die bundesweit teilweise identisch sind, teilweise aber auch voneinander abweichen.

Herr Rechtsanwalt Thomas Schepperle ist für Sie Ihr Ansprechpartner für das Familienrecht. 

Unsere Tätigkeit umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags
  • Erbvertrag, steuergünstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder
  • Ehescheidung, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u. a.
  • Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidung
  • Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten